Seit Oktober 2017 müssen Kliniken ein Entlassmanagement für alle teil- und vollstationären Fälle von gesetzlich krankenversicherten Patienten durchführen. Dies ist im Rahmenvertrag Entlassmanagement geregelt (§ 39 Abs. 1a S. 9 SGB V). Durch den Einsatz von iMedOne® wird dieser Prozess vereinfacht.