TI-Smartcards

Die Telematikinfrastruktur steht und fällt mit zuverlässigen TI-Komponenten. Kartenterminals, TI-Smartcards sowie die passenden Konnektoren sorgen dafür, dass die Vernetzung im Gesundheitswesen gelingt.

Ihre Eintrittskarten für die Telematikinfrastruktur

Wir versorgen Sie mit sicheren, verlässlichen TI-Smartcards wie SMC-B und eHBA 
damit Ihr Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) einfach gelingt. 

WAS IST
DAS?

TI-Smartcards sind Chipkarten mit eingebautem Mikroprozessor, die zum Speichern und Verarbeiten von Informationen verwendet werden. Sie dienen als Schlüsselspeicher und stellen kryptografische Funktionen zur Verfügung. Der Mikrochip auf der Smartcard kann je nach Art und Verwendungszweck verschiedene Arten von Informationen speichern. 

Im Gesundheitswesen enthalten TI-Smartcards wichtige Informationen zur sicheren Identifizierung des Karteninhabers innerhalb der TI. Das sind zum Beispiel Personen wie Leistungserbringer aber auch Einrichtungen und Institutionen wie etwa Praxen, Krankenhäuser und Pflegebetriebe. So kann sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen und Institutionen Zugang zur Telematikinfrastruktur und ihren Fachdiensten und -anwendungen erhalten. Gesundheitseinrichtungen erhalten mittels Praxisausweis (SMC-B) Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und ihre Dienste, während Angehörigen der Gesundheitsberufe der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als digitaler Identitätsnachweis innerhalb der TI dient.

WARUM
DAS?

Die TI-Smartcards SMC-B und eHBA bilden gemeinsam die Grundlage für den sicheren Zugang zur TI und Nutzung von Fachdiensten und -anwendungen. Ob verschlüsseln und signieren von Daten und Nachrichten oder die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte und den E-Mail-Dienst KIM. Erst der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglichen eine vertrauliche und sichere Kommunikation.

Für die Karteninhaber ergeben sich durch den Einsatz dieser TI-Smartcards zahlreiche Vorteile. Sie gewährleisten eine effiziente Kommunikation und den vertraulichen Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen bei maximaler Sicherheit und zuverlässigem Datenschutz. Die TI- Smartcard sind entscheidende Bausteine zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und unverzichtbar, um eine moderne und vernetzte Gesundheitsinfrastruktur in der Praxis nutzbar zu machen. 

FÜR WEN
DAS?

Krankenhäuser, Pflegeheime, Reha-Organisationen und andere Gesundheitseinrichtungen sind ebenso wie Leistungserbringer und medizinisches Personal auf TI-Smartcards angewiesen, um auf elektronische Gesundheitsdaten innerhalb der TI zuzugreifen, medizinische Informationen auszutauschen und Fachdienste und -anwendungen wie beispielsweise die elektronische Patientenakte zu nutzen. TI-Smartcards sind die Eintrittskarten zur Telematikinfrastruktur.  

T-Systems ist von der gematik als Trust Service Provider zugelassen und somit offizieller Produzent von SMC-B und eHBA. Beide Karten sind selbstverständlich Anbieter- und herstellerunabhängig in der Telematikinfrastruktur nutzbar.

UNSERE
TI-Smartcards

Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B)

Die Security Module Card Typ B (SMC-B), auch Praxisausweis genannt, ist ihre Eintrittskarte für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur. Sie berechtigt Institutionen des Gesundheitswesens dazu, innerhalb der Telematikinfrastruktur Dienste und Leistungen anzubieten und Informationen auszutauschen. Im eHealth-Kartenterminal der neusten Generation eingelesen und durch eine persönliche PIN aktiviert, ermöglicht der Praxisausweis Gesundheitseinrichtungen eine sichere und eindeutige Identifizierung gegenüber anderen Akteuren und Komponenten innerhalb der TI. Die TI-Smartcard schafft so die Voraussetzung für eine reibungslose und sichere Kommunikation über unterschiedliche Sektoren hinweg. 

Erst die SMC-B ermöglicht das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarten (eGK). So können Versichertenstammdaten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Patienten aktualisiert werden. Neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist der Praxisausweis auch für weitere und zukünftige Telematik-Anwendungen unverzichtbar.

Der Praxisausweis von T-Systems, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom und einem von der gematik zugelassenen Trust Service Provider (TSP), kann anbieter- und herstellerunabhängig innerhalb der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden und bietet somit maximale Flexibilität.

Was ist der Praxisausweis (SMC-B)?

Der Praxisausweis, auch bekannt als Sicherheitsmodul-Card-B (SMC-B), ist eine spezielle Karte, die Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zur Authentifizierung und zur sicheren Kommunikation mit der Telematikinfrastruktur dient. Er ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Anwendungen und Funktionen, die im Rahmen der TI bereitgestellt werden.

Was kostet der Praxisausweis (SMC-B)?

Wählen Sie Ihre ZahlungsweisePreis in € *
Zahlung pro Quartal
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
19,54
Zahlung pro Jahr
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
78,16
Zahlung für 5 Jahre
Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre
390,76
 

Alle Preise sind netto und fallen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Praxisausweis (SMC-B Karte) und einer Kartenterminal-Karte (gSMC-KT)?

Der Praxis- oder auch Institutionsausweis (SMC-B) dient zur Identifikation Ihrer Praxis oder Institution, während die Kartenterminal-Karte (gSMC-KT) zur Identifikation Ihres stationären Gesundheitskartenterminals am Konnektor verwendet wird. Beide Karten werden im Scheckkartenformat ID-1 geliefert und beinhalten eine SIM-Karte im Format ID-0, die bei Bedarf herausgebrochen werden kann. 

Die optische Unterscheidung zwischen gSMC-KT und SMC-B erfolgt hauptsächlich über die Beschriftung auf der Vorderseite der Karte. Bei der gSMC-KT drucken die Kartenterminalhersteller (z.B. Cherry, Worldline oder Cardassist) ihr Hersteller-Logo und eine entsprechende Beschriftung auf die Karten. Die SMC-B der T-Systems trägt ein "T" in der Farbe Magenta auf der Vorderseite. 

Alternativ können Sie über die ICCSN (die Kartenidentifikationsnummer beginnend mit 8027) der Karte im Konnektor überprüfen, um welche Karte es sich handelt. Dort wird im Bereich Karten alle gesteckten Karten mit den dazugehörigen Informationen (ICCSN, Bezeichnung, Typ, Ablaufdatum) angezeigt. Oder Sie wenden sich an Ihren Dienstleister, um herauszufinden, ob eine Karte im SIM-Kartenformat eine gSMC-KT oder SMC-B ist.

Wie beantrage ich meinen Praxis- / Institutionsausweis (SMC-B)?

Ob Gesundheitsberufe mit Kammer, wie Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, Gesundheitsberufe ohne Kammer oder Krankenhäuser: Auf unseren Antragsseiten finden Sie eine Übersicht, was Sie für die Beantragung benötigen, sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihren Praxisausweis bestellen. Unter dem Punkt „SMC-B bestellen“ finden Sie die entsprechenden Links zu den Antragsseiten.

Was passiert, wenn ich die SMC-B Folgekarte nicht rechtzeitig beantrage?

Wenn Sie die SMC-B Folgekarte nicht rechtzeitig beantragen, könnte dies zur Unterbrechung Ihres Zugangs zur Telematikinfrastruktur führen. Ohne eine gültige und funktionsfähige SMC-B können Sie bestimmte Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur ggf. nicht mehr nutzen. 

Es wird daher dringend empfohlen, frühzeitig eine neue SMC-B Karte zu beantragen und in Betrieb zu nehmen, um Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur aufrechtzuerhalten. 

Bitte beachten Sie, dass die Produktion und Auslieferung der neuen Karte nach Freigabe des Antrags durch Ihre berufsständische Organisation bis zu vier Wochen dauern kann.

WEITERE
FRAGEN?
SMC-B
BESTELLEN

Gesundheitsberufe mit Kammer

Mehr erfahren

Gesundheitsberufe ohne Kammer (Antrag eGBR)

Mehr erfahren

Krankenhäuser

Mehr erfahren

Elektronischer / Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient Angehörigen der Gesundheitsberufe als digitaler Identitätsausweis. Dank kryptografischer Funktionen gewährleistet er eine hohe Sicherheit im Datenaustausch, denn er ermöglicht die Ver- und Entschlüsselung sensibler Daten. Der eHBA ermöglicht den Zugang zu den Fachdiensten und Anwendungen innerhalb der TI, wie beispielsweise zum sicheren E-Mail-Dienst KIM oder zur elektronischen Patientenakte. Außerdem haben Inhaber dieser TI-Smartcard die Möglichkeit, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) zu erzeugen, um beispielsweise medizinische Dokumente und Arztbriefe auszustellen oder Abrechnungen zu bearbeiten. T-Systems sorgt als qualifizierter Vertrauensdienstanbieter für einen zuverlässigen Datenschutz und ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Sicherheit bei der Übermittlung medizinischer Informationen.

Was ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine persönliche Karte, die Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker zur sicheren digitalen Kommunikation und Authentifizierung im Gesundheitswesen verwenden. Er erlaubt den Zugriff auf hochsensible Patientendaten und die Durchführung von elektronischen Signaturen für rechtsverbindliche Dokumente im medizinischen Kontext.

Was kostet der Heilberufsausweis (eHBA)?

Wählen Sie Ihre ZahlungsweisePreis in € *
Zahlung pro Quartal
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
21,00
Zahlung pro Jahr
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
84,00
Zahlung für 5 Jahre
Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre
420,00

Alle Preise sind netto und fallen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Wie beantrage ich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Ob Gesundheitsberufe mit Kammer, wie Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, oder Gesundheitsberufe ohne Kammer: Auf unseren Antragsseiten finden Sie eine Übersicht, was Sie für die Beantragung benötigen, sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihren Heilberufsausweis bestellen. Unter dem Punkt „eHBA bestellen“ finden Sie die entsprechenden Links zu den Antragsseiten.

Wo finde ich Hilfe bei der eHBA-Antragstellung?

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) benötigen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 

Kontaktieren Sie Ihre Kammer: Ihre zuständige Kammer kann Ihnen bei Fragen zur Antragstellung behilflich sein. Einige Kartenherausgeber ermöglichen eine Direktbeantragung des eHBA im T-Systems Antragsportal. Andere Herausgeber befüllen die eHBA-Anträge mit einigen Stammdaten vor; in solchen Fällen leiten wir Antragsteller/-innen zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer. Nicht verkammerte Heilberufe werden auf das vom Kartenherausgeber eGBR genutzte NRW-Serviceportal weitergeleitet. 

Anleitung im Antragsportal: Das Antragsportal der T-Systems, in dem Sie Ihren eHBA beantragen, enthält einen mit den Sektoren des deutschen Gesundheitswesens abgestimmten Prozess, der eine intuitive Benutzerführung vorgibt. Folgen Sie im Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie im vorgelagerten Kammerportal T-Systems als eHBA-Anbieter aus. Je nach Kartenherausgeber werden Sie von dort direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im T-Systems Antragsportal weitergeleitet oder Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie im T-Systems Portal bitte in das dafür vorgesehene Feldeintragen (Antrag stellen; Vorbefüllten Antrag laden). Unter dem Punkt „eHBA bestellen“ finden Sie die entsprechenden Links zu den Antragsseiten. 

Kundenservice der T-Systems: Bei technischen Fragen oder Schwierigkeiten während der Antragstellung können Sie sich an den Kundenservice der T-Systems wenden.

Servicezeit: Mo-Fr jeweils 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Telefon: 0800 1183307 - Auswahl 2 (kostenlose Servicenummer) 

E-Mail: service.map@telekom.de 

IT-Dienstleister: Falls Sie von einem IT-Dienstleister betreut werden, können diese oft auch Unterstützung bei der Antragstellung bieten. 

Bitte beachten Sie, dass die genauen Unterstützungsoptionen je nach Ihrer zuständigen Kammer und den verwendeten Antragsportalen variieren können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit den genauen Kontaktmöglichkeiten und Hilfestellungen vertraut zu machen, um einen reibungslosen Antragsprozess sicherzustellen.

WEITERE
FRAGEN?
eHBA
BESTELLEN

Gesundheitsberufe mit Kammer

Mehr erfahren

Gesundheitsberufe ohne Kammer (Antrag eGBR)

Mehr erfahren

Wir vernetzen über alle Disziplinen und Sektoren hinweg

Bei allen Gemeinsamkeiten wissen wir um die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen. Unsere Lösungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen werden diesen Anforderungen gerecht und vernetzen sämtliche Fachrichtungen mittels innovativer Technik auf höchstem Sicherheitsniveau. 

Pflege- und Rehabetriebe

Unkomplizierte und sichere Kommunikation zu Krankenhäusern und anderen Sektoren dank Telematikinfrastruktur.

Kontaktieren Sie uns

Heil- und Hilfsmittelerbringer

Individuelle Versorgung und direkter Datenzugriff gelingen dank Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sicher und effizient.

Kontaktieren Sie uns

Praxen und Krankenhäuser

Die Telematikinfrastruktur ermöglicht optimierte Prozesse sowie den sicheren Austausch von Patientendaten über die TI-Anwendungen KIM.

Kontaktieren Sie uns

Apotheken

Sichere Verarbeitung von eRezepten sowie effiziente interne und externe Kommunikation über die TI-Anwendungen KIM und TI-Messenger.

Kontaktieren Sie uns

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Mehr Effizienz und optimierter Informationsaustausch: Telematikinfrastruktur vernetzt öffentliche Gesundheitsdienste.

Kontaktieren Sie uns

Hebammen und Geburtshelfer

Die Telematikinfrastruktur ermöglicht effizienten Informationsaustausch durch den digitalen Mutterpass.

Kontaktieren Sie uns
×
Cookie-Einwilligung und Datenverarbeitung

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten und Inhalte auf Ihre Interessen anzupassen. Mittels der eingesetzten Technologien können Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert, angereichert und gelesen werden.

Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie dem Zugriff auf Ihr Endgerät zu sowie der Verarbeitung Ihrer Daten, der webseiten- sowie partner- und geräteübergreifenden Erstellung und Verarbeitung von individuellen Nutzungsprofilen sowie der Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter zu. Ihre Einwilligung über die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ bildet auch die Grundlage für die Datenübermittlungen in Drittstaaten (Art. 49 DSGVO). Ein Datenschutzniveau, das der EU entspricht, kann die Telekom für Datentransfers in sog. unsicheren Drittstaaten nicht sicherstellen. Unsichere Drittstaaten sind Staaten außerhalb der EU, für die kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht und für die keine geeigneten Garantien i. S. d. Art. 46 DSGVO vorliegen.

In Drittstaaten besteht z. B. die Möglichkeit, dass dortige Behörden Zugriff auf Ihre Nutzungsdaten und Informationen zu Ihren auf diesem digitalen Dienst bestellten Produkten haben und dass die Ausübung Ihrer Rechte als von der Datenverarbeitung betroffene Person ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist. Informationen über Drittlandübermittlungen finden Sie hier.

Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter und zum jederzeit möglichen Widerrufs Ihrer Einwilligung, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwalten Sie Ihre Datenschutz-Einstellungen

Um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten, setzen wir Cookies und ähnliche Technologien ein. Dazu zählen Verarbeitungen für den Betrieb und die Optimierung der Seite als auch für Dienste, wie die Nutzung des Text- oder Video Chats sowie auch an Ihrem Nutzungsverhalten orientierte Werbung. So kann z.B. erkannt werden, wenn Sie unsere Seiten vom selben Gerät aus wiederholt besuchen. Wir möchten Ihnen die Wahl geben, welche Verarbeitungen Sie zulassen:


Erforderliche Verarbeitungen

Diese Verarbeitungen sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie die Bestellabwicklung im Online-Shop und den Zugriff auf gesicherte Bereiche des digitalen Dienstes. Zudem dienen sie der anonymen Auswertung des Nutzerverhaltens, die von uns verwendet werden, um unseren digitalen Dienst stetig für Sie weiterzuentwickeln.

Dienste von anderen Unternehmen (eigenverantwortliche Drittanbieter)

Auf Seiten der Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH werden Drittanbieterdienste eingebunden, die ihre Dienste eigenverantwortlich oder in gemeinsamer Verantwortung mit Telekom Deutschland GmbH erbringen. Hierbei werden Daten und Informationen an Drittanbieter übermittelt, zu eigenen werblichen Zwecke verarbeitet und mit Daten Dritter zusammengeführt.

Dabei werden beim Besuch von Telekom Seiten Daten mittels Cookies oder ähnlicher Technologien erfasst und an Dritte übermittelt, zum Teil für Telekomeigene Zwecke. In welchem Umfang, zu welchen Zwecken und auf Basis welcher Rechtsgrundlage eine Weiterverarbeitung zu eigenen Zwecken des Drittanbieters erfolgt, entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Drittanbieters (Google, Facebook, LinkedIn, emetriq etc.). Die Informationen zu den eigenverantwortlichen Drittanbietern finden Sie hier.

Darüber hinaus setzen wir in unseren digitalen Diensten einen Mechanismus zur geräteübergreifende Profilerstellung mittels IDs und E-Mail-Hash ein und übermitteln soziodemografische Informationen, wie Postleitzahl, Altersgruppe und Geschlecht an unser Partnerunternehmen emetriq GmbH, welches die Informationen mit eigenen Daten zur werblichen Profilbildung auch für eigene Zwecke zusammenführt und verarbeitet. Details finden Sie hier. Für die geräteübergreifende Profilerstellung sind die Telekom Deutschland GmbH und emetriq GmbH gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Weitere Informationen zur Verantwortlichkeit der Partner sowie zu Ihren Betroffenenrechten erhalten Sie hier.

Einstellungen ändernAuswahl bestätigenAlle akzeptierenNur erforderlich

×