Hilfe zur Telematikinfrastruktur

Hier erhalten Sie Unterstützung rund um die Produkte KIM, MedicalAccess Port-Bundle und den eHBA innerhalb Ihrer Telematikinfrastruktur.

Was versteht man unter
Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur sorgt für eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen medizinischen Einrichtungen. Wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde und AU-Bescheinigungen sind damit sofort verfügbar.

Nur registrierte Personen mit einem speziellen elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis haben Zugang zu diesem geschützten Netzwerk. So bleibt alles sicher und vertraulich.

Verlängerung der Konnektor-Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer des Konnektors wurde einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Laufzeitverlängerung steht ausschließlich Konnektoren zur Verfügung, deren Zertifikate vor dem 01. Januar 2026 ablaufen.

  • Weitere Informationen finden Sie im Video
  • Anleitung zum Einspielen der Lizenz zur Laufzeitverlängerung

Telematikinfrastruktur – Komponenten und Dienste

Das Wort bzw. die Abkürzung "KIM", kurz für Kommunikation im Medizinwesen, mit einem mehrlagigen symbolisierten Zettel und einem Schloss mit Kreissymbol darauf.

Mit KIM können Sie medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur senden und empfangen. Mehr Informationen über die Registrierung, Installation und Einrichtung von KIM finden Sie hier:

Das Wort bzw. die Abkürzung "MAP", kurz für MedicalAccess Port, mit einem blauen Arbeitermännchen.

Im Rahmen des eHealth-Gesetzes ermöglicht MAP eine einfache und sichere technische Anbindung von medizinischen Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens.

Wie können Sie MAP richtig einrichten und aktualisieren?

Das Wort bzw. die Abkürzung "eHBA", kurz für elektronischer Heilberufsausweis, mit einem symbolisierten Zettel und Pfeilen darüber, die nach oben und unten deuten.

Um die Vielzahl digitaler Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, ist ein eHBA erforderlich. Der eHBA ermöglicht Ihnen den sicheren Zugang zu verschiedenen eHealth-Diensten und unterstützt eine effiziente Kommunikation im Gesundheitswesen.

Weitere Informationen zum eHBA, einschließlich Beantragung und Nutzung, finden Sie hier:

  • Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren eHBA bestellen können.
  • Das Antragsportal für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) finden Sie hier.
  • Um Ihren neuen eHBA nutzen zu können, muss dieser noch aktiviert werden.
Das Wort bzw. die Abkürzung "SMC-B", kurz für Praxis-, Institutions- oder Betriebsstättenausweis, mit einer symbolisierten Kreditkarte als Bindestrich und einem grünen Kreis mit Haken oben rechts in der Ecke.

Für den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur ist ein Praxis-, Institutions- oder Betriebsstättenausweis (SMC-B) erforderlich. Dieser Ausweis gewährleistet, dass Ihre Einrichtung ordnungsgemäß identifiziert und authentifiziert wird, um die digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen nutzen zu können.

Weitere Informationen zum SMC-B, einschließlich Beantragung und Nutzung finden Sie unter:

  • Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren SMC-B bestellen können.
  • Hier gelangen Sie zum Antragsportal für Praxisausweise (SMC-B).

Erfahren Sie im Video mehr über die Aktivierung des elektronischen Heilberufsausweises

Häufige Fragen und Antworten zur Telematikinfrastruktur

KIM
MedicalAccess Port-Bundle
eHBA
TI-Connect
SMC-B

Was ist neu bei KIM 1.5.?

Die wesentlichen Neuerungen im KIM 1.5 sind:

  • Auflösung von Größenlimitationen beim Dateiversand.
  • Optimierung der Primärsystemintegration
  • Einführung der Dienstkennung 

Wie kann ich überprüfen, welche Version des KIM ich habe?

Eine Anleitung zur Überprüfung der KIM-Version finden Sie hier.

Wie kann ich ein KIM Postfach kündigen?

Um ein KIM Postfach Standard oder ein Medical KIM Postfach zu kündigen, nutzen sie bitte ausschließlich dieses Kündigungsformular.

Wo finde ich Informationen zu meinem Vertrag und / oder meiner Rechnung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bei Fragen rund um Ihren Vertrag und Ihrer Rechnung erreichen Sie uns telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 33 01368.

Mein KIM funktioniert nicht. Was kann ich tun?

Wenn Ihr KIM nicht wie erwartet funktioniert, kann unsere FAQ-Liste Ihnen weiterhelfen. Dort finden Sie detaillierte Anleitungen und Tipps zur Fehlerbehebung, die Ihnen helfen können, das Problem schnell zu identifizieren und zu beheben.

Besteht eine funktionsfähige Verbindung zur Telematikinfrastruktur über den Konnektor?

Den Verbindungstatus zur Telematikinfrastruktur über den Konnektor können Sie an der LED „VPN TI“ am Konnektor oder am „TI Verbunden“ Status auf der Konnektor Management Oberfläche erkennen.

Wenn keine funktionsfähige Verbindung besteht, wenden Sie sich an Ihr dienstleistendes Unternehmen für den Konnektor.

Ist das KIM-Client-Modul aktiv bzw. aktiviert?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Status Ihres KIM-Client Moduls zu prüfen:

  • Über die Windows Management Console unter dem Punkt „Dienste“
  • Im Taskmanager, wenn das Daemon installiert, ist
  • Mit Klick auf das Tray-Icon, wenn dies als Anwendung installiert ist 

Wenn das KIM-Client-Modul nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an Ihr dienstleistendes Unternehmen für Ihre lokale Infrastruktur.

Falls eine Störung besteht, erreichen Sie uns telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1183307.

Ist am betroffenen Arbeitsplatz die SMC-B / HBA verfügbar und freigeschaltet?

Ob die Karten (SMC-B und/oder HBA) verfügbar sind, kann über die Konnektor Management Oberfläche im Menü „Praxis > Karten“ überprüft werden. Sind die Karten verfügbar, aber nicht freigeschaltet, werden Sie beim Schritt „Senden/Empfangen“ aufgefordert, die Karten-PIN am Kartenterminal einzugeben.

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Freischaltung ggf. an Ihr IT-dienstleistendes Unternehmen.

Ist der Verzeichnisdienst (das zentrale Adressbuch der TI) verfügbar?

Der Verzeichnisdienst ist verfügbar, wenn das KIM-Adressbuch im E-Mail-Client angezeigt wird.

Wenn Ihnen das KIM-Adressbuch nicht im E-Mail-Client angezeigt wird, prüfen Sie bitte, ob das „Zentrale Adressbuch der TI“ entsprechend dem „Installations- und Betriebshandbuch KIM-Client“ eingerichtet ist.

Wurden Sicherheitskomponenten installiert?

Änderungen am Virenscanner, Firewalls, Intrusion-Prävention-Systemen u. Ä. haben Einfluss auf die Verbindung zum KIM-Fachdienst.

Für Ihre lokale Infrastruktur wenden Sie sich an Ihr dienstleistendes Unternehmen.

Wurde die Konfiguration des E-Mail-Clients / Primärsystems geändert?

Änderungen an Zugangsdaten, Adressen, Ports und Einstellungen haben Einfluss auf die Verbindung zum KIM-Fachdienst.

Für Ihre lokale Infrastruktur wenden Sie sich an Ihr dienstleistendes Unternehmen.

Ist Ihr KIM-E-Mail-Konto gesperrt?

Ob ihr KIM-E-Mail-Konto gesperrt ist, können Sie im KIM-Admin-Client oder im KIM-Registrierungsportal einsehen. 

Im Registrierungsportal können Sie auch gesperrte KIM-E-Mail-Konten wieder entsperren.

Zum Registrierungsportal

Wie kann ich das KIM-Passwort ändern? Haben Sie das gültige Passwort für Ihren KIM-Account genutzt?

Das Passwort können Sie im KIM-Admin-Client ändern. Dieses Passwort muss auch bei der Einrichtung des Mail-Kontos in Ihrem E-Mail-Programm (z.B. Thunderbird, Outlook, PVS, KIS) in den Anmeldeinformationen eingegeben werden.

Es ist wichtig, dass Sie dasselbe Passwort des KIM-Accounts auch in Ihrem E-Mail-Programm hinterlegt haben.

Eine genauere Beschreibung finden Sie auch im Benutzerhandbuch ab Seite 37.

Was muss bei Aktivierung der TLS-Verschlüsselung beachtet werden?

Die TLS-Verschlüsselung muss in allen beteiligten Komponenten gleichzeitig aktiviert werden. Es sind Einstellungen am Konnektor, KIM-Clientmodul und in Ihrem Praxisverwaltungssystem vorzunehmen. Dabei werden weitere Zertifikate eingesetzt, die vorher nicht notwendig waren.

Haben Sie das KIM-Postfach und den Konnektor der Telekom, empfehlen wir Ihnen auf Grund der Komplexität unseren Service „Medical Access Remote“ und „Installations- und Konfigurationsservice Fachdienst KIM“ zu buchen.

Mein KIM funktioniert weiterhin nicht. Was kann ich tun?

Sollte Ihnen die FAQ Liste nicht weitergeholfen haben und Ihr KIM immer noch nicht funktionieren erreichen Sie uns telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1183307.

Was ist das Medical Access Port-Bundle (MAP)?

Das Medical Access Port-Bundle (MAP) sorgt für die technische Anbindung von Arzt-, Zahnarztpraxen, Praxen für Physiotherapie und Apotheken an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens im Rahmen des eHealth-Gesetzes.

Das Bundle enthält alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten, Installationsservices und bietet nach den gesetzlichen Vorgaben einen gesicherten Zugang zur IT-Infrastruktur der Gesundheitsbranche.

Weitere Informationen zum Leistungsumfang sowie zur Bestellung erfahren Sie auch auf unserer Telematik-Seite.

Wo kann ich das Medical Access Port-Bundle bestellen?

Das Medical Access Port-Bundle können Sie auf unserer Telematik-Seite bestellen – hier erfahren Sie auch alle weiteren Informationen zum Leistungsumfang sowie zur Einrichtung.

Wann muss ich den Konnektor austauschen, weil die begrenzte Sicherheitszertifizierung abgelaufen ist?

Das Konnektor-Zertifikat hat nach 5 Jahren die maximal mögliche Gültigkeitsdauer erreicht. Mit Ablauf dieser Frist benötigen Sie zwingend ein neues Zertifikat, um weiterhin Verbindung zur TI herzustellen.

Aus Sicherheitsgründen können Sie als TI-Nutzende und Ihr IT-Dienstleistungsunternehmen die gSMC-K-Karten nicht selbst austauschen. Die Gesellschaftenden der Gematik haben daher beschlossen, dass die Konnektoren ausgetauscht werden müssen.

Alle weiteren Informationen zum Konnektortausch finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit mehrere gültige eHBA zu besitzen?

Ja, sofern die zuständige Kammervertretung Ihres Berufstandes mehrere eHBA vorsieht.

Wie und wann erhalte ich meinen eHBA?

Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten Sie per Einwurf-Einschreiben. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt per Post.

Wofür brauche ich die verschiedenen PIN und die PUK?

Die PIN verwenden Sie, um die Funktionen Ihres Ausweises freizuschalten. Für die Erzeugung rechtsverbindlicher elektronischer Unterschriften wird die qualifizierte elektronische Signatur (PIN.QES) benötigt. Für alle anderen Anwendungen können Sie die PIN.CH nutzen.

In der Regel weist die Anwendung Sie darauf hin, welche PIN benötigt wird.

Die PUK dient der Entsperrung einer PIN. Eine PUK kann maximal 10 mal benutzt werden. Danach ist keine weitere Entsperrung oder Änderung der betreffenden PIN mehr möglich.

Was muss ich bei einer PIN-Änderung beachten?

Eine PIN muss eine 6- bis 8- stellige Kombination aus den Ziffern 0 bis 9 sein. Bitte verwenden Sie aus Sicherheitsgründen keine Zahlenkombinationen wie 123456, 111111, o. Ä.

Wie kann ich meine Karte sperren (z. B. bei Verlust, Defekt oder Verdacht auf Ausspähung)?

Sie können Ihre Karte über das Antragsportal sperren lassen. Behalten Sie dafür bitte die Referenznummer und das Sperrpasswort bereit. Beides wurde Ihnen bei der Beantragung des eHBA im Antragsdokument mitgeteilt.

Sollten Sie Ihre Zertifikate nicht über das Antragsportal sperren können, so können Sie die Sperrung auch über die Sperrhotline des VDA unter der Telefonnummer 116116 veranlassen. Behalten Sie dafür bitte die Referenznummer und das Sperrpasswort bereit.

Die Sperrung eines eHBA wird im Zertifikatsverzeichnis eingetragen. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch der Herausgeber zur Sperrung eines eHBA berechtigt ist. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Was bedeutet TI-Connect?

TI-Connect bezeichnet den Zugang zur Telematikinfrastruktur über im Rechenzentrum gehostete Konnektoren. Ein dezentraler Konnektor vor Ort ist somit nicht mehr erforderlich.

Was ist der Vorteil von TI-Connect?

Technik in sensiblen Bereichen wie der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen muss einfach, schnell und sicher sein. Die Telekom Healthcare Solutions bietet TI-Connect mit leichtem Zugang zur Telematikinfrastruktur. Wir stellen nicht nur die Konnektoren bereit, sondern verwalten und betreiben sie sicher in einem zertifizierten deutschen Rechenzentrum. Unsere Wartung garantiert die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Konnektoren. Mit TI-Connect profitieren Sie von den neuesten Technologien von Telekom Healthcare Solutions.

Für wen ist der TI-Connect der Telekom geeignet?

TI-Connect ist ein Angebot der Telekom ausschließlich für die Neukundschaft der Pflegebranche, für die ab Juli 2025 eine Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur besteht.

Wie ist die Vertragslaufzeit von TI-Connect?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Was ist der Unterschied zwischen dezentraler TI mit Konnektor vor Ort und TI-Connect?

Da der Konnektor im Rechenzentrum betrieben wird, werden Wartungsarbeiten zentralisiert, Updates zentral aufgespielt und die Verbindung zwischen Rechenzentrum und Leistungserbringer via VPN realisiert. Somit entfallen die dezentrale Administration und Wartung vor Ort.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um TI-Connect nutzen zu können?

Für den Aufbau einer sicheren VPN-Verbindung zum Rechenzentrum wird ein WireGuard VPN-Client benötigt. Des Weiteren wird mindestens ein zugelassenes eHealth Kartenterminal mit aktueller Firmware benötigt.

Wie ist der Ablauf der Inbetriebnahme und Installation von TI-Connect?

Die Installation kann in Eigenregie erfolgen. Wir empfehlen Ihnen allerdings unseren Installationsservice. Während der Inbetriebnahme werden auf den Kartenterminal(s) Updates als auch die VPN-Zugänge installiert bzw. eingerichtet. Auf dem Primärsystemrechner wird ein VPN-Client installiert und die Verbindung zur Telematikinfrastruktur hergestellt.

Ist TI-Connect der Telekom mit allen KIS / PVS Systemen kompatibel?

Ja, TI-Connect der Telekom ist mit allen gängigen Krankenhausinformations- und Patientenverwaltungssystemen kompatibel.

Wie beantrage ich eine neue SMC-B Karte?

So beantragen Sie einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B):

Gesundheitsberufe mit Kammer

Benötigte Informationen:

  • Ihre Betriebsstättennummer (BSNR)
  • Ihre lebenslange Arztnummer (LANR)
  • Ihre Anmeldedaten für die Kassenzahnärztliche Vereinigung (nur bei Zahnärzten)

 

Anfordern/Beantragen:

Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis (SMC-B) über das T-Systems Antragsportal.

Zahnärzte beginnen die Beantragung des Praxisausweis im Portal der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Über das Portal Ihrer KZV werden Sie auf das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten den Bestellprozess mit Ihrem bereits vorausgefüllten Antrag.

Bitte wählen Sie Ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung hier.

Krankenhäuser

Krankenhäuser beantragen ihren Institutionsausweis (SMC-B KH) direkt über das Antragsportal der T-Systems.

Für die Beantragung Ihres Praxisausweises werden folgende Informationen benötigt:

  • Ausweiskopie(n) des/der Vertretungsberechtigten
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate). Beispiele je nach Rechtsform:
    • Handelsregisterauszug (Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; AöR– eingetragen; Stiftung)
    • Genossenschaftsregisterauszug (e.G.)
    • Vereinsregisterauszug (e.V.)
    • Gemeinde- oder Kreisordnung (Regiebetrieb)
    • Betriebssatzung der Trägerkommune (Eigenbetrieb)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung auf Grundlage der jeweiligen Landesverordnung zum Hochschulmedizingesetz (Anstalt öffentlichen Rechts)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung durch das für Fragen der Trägerschaft zuständige Ministerium (Landeskrankenhaus)
    • Auszug der Satzung (Körperschaft des öffentlichen Rechts, KöR)

 

Gesundheitsberufe ohne Kammer (eGBR)

Benötigte Informationen: Ein digitaler Berechtigungsnachweis der Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z.B. Foto oder PDF). Ihre Institutionskennziffer (IK- Nummer) eHBA-Nummer der institutionsangehörigen Person mit eHBA

Anfordern/ Beantragen: Ihren Antrag zum Führen einer SMC-B Karte stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal.

Für alle Berufsgruppen gilt: Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des Praxisausweis über das T-Systems Antragsportal aus.

Die ausgedruckten Unterlagen enthalten nicht nur eine Erklärung der nächsten Schritte, sondern auch Ihre Passwörter. Bewahren Sie dieses Dokument sicher auf, da eine erneute Ausstellung nicht möglich ist. Dieser Antragsprozess ermöglicht es Ihnen, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) zu beantragen und den reibungslosen Start in die Telematikinfrastruktur sicherzustellen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Servicezeit: Mo-Fr jeweils 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 0800 1183307 (kostenlose Servicenummer)
E-Mail: service.map@telekom.de

Ist ein eHBA notwendig, um eine SMC-B zu beantragen?

Zur Beantragung einer SMC-B ist ein bereits vorhandener eHBA zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), welches besagt, dass die Ausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (SMC-B) ausschließlich an solche Institutionen erfolgen darf, denen ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der im Besitz eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises (eHBA) ist.

Diese Vorgabe, die in § 340 Absatz 5 SGB V des Gesetzestextes festgelegt ist, verdeutlicht die enge Verknüpfung zwischen der Institutionenkarte (SMC-B) und dem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis. Aus diesem Grund werden Institutionenkarten (SMC-B) ausschließlich an Institutionen ausgegeben, bei denen ein Leistungserbringer mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis identifiziert werden kann.

Warum leitet mich die Telekom zu meinem Kammerportal bzw. zum NRW-Serviceportal weiter?

Einige Kartenherausgeber (berufsständische Organisationen) ermöglichen eine Direktbeantragung des eHBA oder der SMC-B im T-Systems Antragsportal, während andere berufsständische Organisationen die Anträge mit den Stammdaten ihrer Mitglieder vorbefüllen möchten. In solchen Fällen leiten wir die Antragsteller/-innen auf das Mitgliederportal Ihrer berufsständischen Organisation (KV, KZV, DKTIG oder das eGBR). Angehörige nicht-verkammerter Heilberufe (z.B. Hebammen, Pflegefachkräfte) finden einen Link zum NRW-Serviceportal. Verkammerte Leistungserbringer finden ggf. einen Link zu ihren Ärzte- bzw. Zahnärztekammern.

Folgen Sie im jeweiligen Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie Deutsche Telekom / T-Systems als eHBA- bzw. SMC-B Anbieter aus.

Je nach Portal werden Sie:

  • Vom Mitgliederportal direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im T-Systems Antragsportal weitergeleitet oder
  • Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie im T-Systems Antragsportal bitte in das dafür vorgesehene Feld eintragen.

 

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter/-innen der Telekom/T-Systems haben keinen Zugang zu den Kammerportalen, so dass uns die kammerspezifischen Prozesse nicht bekannt sind. Bei Unstimmigkeiten in den vorausgefüllten Feldern wenden Sie sich bitte direkt an Ihre berufsständische Organisationen (KV, ZKV, Kammer, DKTIG oder das eGBR), damit diese Ihre Stammdaten entsprechend ändern/korrigieren.

Muss ich mich im Zuge der Beantragung eines eHBA oder einer SMC-B identifizieren lassen?

Ja, im Zuge der Beantragung eines eHBA (elektronischen Heilberufsausweises) oder einer SMC-B (Praxis-/Institutionsausweis) müssen Sie sich seit 2023 identifizieren lassen. Die Identifizierung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen beantragt und genutzt wird. T-Systems bietet verschiedene Identifizierungsmethoden an, darunter eine Online-Ausweisfunktion (eID) und das PostIdent-Verfahren in der Filiale der Deutschen Post. Die genauen Schritte und Informationen zur Identifizierung werden Ihnen während des Antragsprozesses mitgeteilt.

Wie beantrage ich eine Folgekarte für meinen bestehenden Praxis- / Institutionsausweis (SMC-B)?

Die Beantragung einer SMC-B Folgekarte für Ihren bestehenden Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) ist unkompliziert:

Bitte beantragen Sie Ihre neue SMC-B-Karte rechtzeitig im Antragsportal.

Beachten Sie bitte, dass es von der Antragstellung bis zum Empfang und zur Installation der neuen Karte bis zu 4 Wochen dauern kann. Wählen Sie im Antragsportal „Antragsdaten aus bereits gestelltem Antrag übernehmen“, um die Daten Ihrer ablaufenden Karte in den neuen Antrag zu übernehmen. Sie benötigen zur Datenübernahme die Referenznummer (S.... Buchstabe S gefolgt von mehreren Ziffern) und das zugehörige Servicepasswort aus dem Antragsdokument (Passwortbrief). Bitte prüfen Sie die übernommenen Daten genau und passen Sie diese bei Bedarf an.

Wählen Sie „Mit leerem Antrag beginnen“, wenn Ihnen das Servicepasswort zur Referenznummer nicht mehr vorliegt oder wenn Ihre Antragsdaten aus bereits gestelltem Antrag nicht übernommen werden konnten. (Weitere Informationen finden sie unter der Frage „Wie beantrage ich eine neue SMC-B Karte?“)

Achtung – Hinweis zur Telematik-ID: Die Frage, ob eine neue Telematik-ID gewünscht wird, sollten Sie mit NEIN beantworten, da ansonsten die gesicherte E-Mail Kommunikation (KIM) erneut konfiguriert werden muss und alle Nachrichten mit der bisherigen Telematik-ID nicht mehr gelesen (entschlüsselt) werden können.

Was passiert, wenn ich die SMC-B Folgekarte nicht rechtzeitig beantrage?

Wenn Sie die SMC-B Folgekarte nicht rechtzeitig beantragen, könnte dies zur Unterbrechung Ihres Zugangs zur Telematikinfrastruktur führen. Ohne eine gültige und funktionsfähige SMC-B können Sie bestimmte Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur ggf. nicht mehr nutzen. Es wird daher dringend empfohlen, frühzeitig eine neue SMC-B Karte zu beantragen und in Betrieb zu nehmen, um Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur aufrechtzuerhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Produktion und Auslieferung der neuen Karte nach Freigabe des Antrags durch Ihre berufsständische Organisation bis zu 4 Wochen dauern kann.

Gibt es zusätzliche Kosten oder Gebühren für die Beantragung der neuen SMC-B Karte?

Es fallen ausschließlich die regulären Kosten für die Beantragung einer SMC-B Karte an. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren. Wir orientieren unsere Endkundenpreise stets an den aktuellen Erstattungsbeträgen aus den gültigen Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes für die Finanzierung entstehender Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Dies bedeutet, dass unsere Preise für die SMC-B Karte in Übereinstimmung mit den festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen berechnet werden und keine unerwarteten Gebühren für die Antragsteller entstehen.​

Wofür wird die Telematik-ID benötigt?

Die Telematik-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Institutionen und Leistungserbringer innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie wird automatisch von Ihrer berufsständischen Organisation (z.B. Kammer oder KV, KZV) im Zuge der Beantragung eines eHBA oder einer SMC-B zugewiesen. Diese Nummer wird nach einem festgelegten Schema der jeweiligen Organisation erstellt.

Wenn Sie eine Folgekarte beantragen, wird die bereits bestehende Telematik-ID von Ihrer vorherigen Karte übernommen. Dies ist entscheidend, da z.B. die KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen) an die Telematik-ID gekoppelt ist. Die Telematik-ID fungiert als eindeutiger Schlüssel für Ihren Eintrag im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (VZD). Wenn Sie weitere Informationen zu Ihrer Telematik-ID benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige berufsständische Organisation.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Installationstermin für meine SMC-B mit einem Techniker vereinbaren möchte?

Sollten Sie die Inbetriebnahme der neuen SMC-B Karte in Ihrer Praxis durch einen Techniker vornehmen lassen, empfehlen wir, rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Karte einen Installationstermin zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Dienstleister. Die neue SMC-B Karte und der PIN/PUK Brief sollten Ihnen beim Technikertermin vorliegen. Bitte beachten Sie im Antragsdokument die Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung der Karte. Durch die frühzeitige Terminvereinbarung haben Sie die Gewissheit, dass ein Techniker zur Verfügung steht, um die Installation rechtzeitig durchzuführen. Techniker haben gerade am Jahresende eine hohe Auslastung.

Was muss ich bei der Inbetriebnahme meiner SMC-B Karte beachten?

Nachdem Sie Ihren Praxis-/Institutionsausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten und unter Zuhilfenahme Ihres Primärsystems (auch PVS genannt) aktivieren. Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Institutionskarte (SMC-B) – Passwort-Brief für den Antragsteller“).

Die Angaben zur Freischaltung und Aktivierung Ihrer SMC-B finden Sie im Brief, der ihnen mit der Karte übermittelt wurde:

Freischaltung des Praxisausweises über das Antragsportal nach Erhalt des PIN-Briefes

Sie werden per E-Mail von T-Systems informiert, sobald Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten können. Bitte gehen Sie nach Erhalt der E-Mail und des PIN-Briefes wie folgt vor: Folgen Sie dem Link in dieser Benachrichtigungs-Mail und geben im Antragsportal das Freischalte-Passwort an, das Sie mit Ihren Antragsdaten zum Abschluss der Ausweisbeantragung im Passwort-Brief (PDF-Dokument) erhalten haben. Mit der Freischaltung bestätigen Sie den Erhalt des Praxisausweises sowie des unversehrten PIN-Briefs und stoßen die Veröffentlichung (soweit Sie dieser zugesagt haben) und Überprüfbarkeit der Zertifikate Ihres Praxisausweises an.

Aktivierung des Praxisausweises bei Installation der Telematikinfrastruktur-Komponenten

Die zum Praxisausweis gehörende Transport-PIN und PUK finden Sie in dem PIN-Brief, den Sie ca. drei Tage nach Zustellung der Karte mit separater Post erhalten werden. Bitte aktivieren Sie Ihren Praxisausweis mittels des Konnektors und vergeben dabei eine neue selbstgewählte PIN. Eine Anleitung wird Ihnen vom Hersteller des Konnektors bereitgestellt.

Hinweis: Sollten Sie mehrere Praxis-/Institutionsausweise bestellt haben, beachten Sie bitte Folgendes: Sie erhalten die Praxisausweise und PIN-Briefe aus technischen Gründen mit separater Post. Vergleichen Sie bitte bei der Aktivierung die letzten 10 Ziffern der im PIN-Brief genannten Kartennummer mit der auf Ihrem Praxisausweis links unten aufgedruckten Ausweisnummer. Zur Freischaltung verwenden Sie bitte den Passwort-Brief (PDF-Dokument) mit der gleichen Referenz-Nr.

Meine Karten-PIN ist gesperrt. Wie kann ich diesen wieder freischalten?

Die PIN.QES, PIN.SMC und PN.CH kann mit Hilfe der jeweiligen PUK zurückgesetzt werden.

Die PUKs finden Sie in Ihrem PIN/PUK Brief (Anschreiben mit dem Betreff „PINs/PUKs zu Ihrem Elektronischen Arztausweis“). Diesen PIN-Brief haben Sie ca. drei Tage nach Zustellung der Karte auf dem Postweg erhalten.

Entsperren der PIN.SMC und PIN.CH

Für den Fall, dass Sie die PIN dreimal falsch eingegeben haben, ist die PIN-Eingabe für das ausgewählte Zertifikat nicht mehr möglich. Zum Entsperren benötigen sie die Funktion Unblock-PIN bzw. PIN-Entsperren und die PUK aus dem PIN-Brief. Je nach Hersteller benötigen Sie einen Konnektor der Version PTV4 oder höher. Sie können beim Entsperren gleich eine neue Karten-PIN setzen. Wenn sie keine neue Karten-PIN setzen, haben Sie wieder drei Versuche die PIN erfolgreich einzugeben.

Entsperren der PIN.QES

Sollte Ihre PIN.QES durch mehrfache Falscheingabe blockiert sein, so können Sie diese unter Nutzung der PUK wieder freischalten. Nach erfolgreichem Entsperren haben Sie wieder drei Versuche, um ihre selbstgewählte ursprüngliche PIN-QES einzugeben.

Bitte beachten Sie: Für PIN.QES des HBA ist es nicht möglich, während der PIN-Entsperrung eine neue PIN zu setzen. Ist die PIN-QES einmal gesetzt worden (initiale Änderung der so genannten Transport-PIN in eine frei gewählte sichere PIN), ist sie nicht mehr änderbar. Die PUK der PIN.QES können höchstens zehn Mal eingegeben werden. Nach der zehnmaligen Eingabe einer PUK kann diese aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden. Sowohl eine richtige als auch eine falsche Eingabe der PUK verringern die Anzahl der weiteren möglichen PUK-Eingaben.

Ist Ihre PUK gesperrt oder ist Ihnen die PUK zur gesperrten PIN nicht bekannt, so folgen Sie bitte den Hinweisen zur Frage: Was mache ich, wenn der PIN/PUK-Brief verloren ging?

Erfahren Sie im Video mehr über KIM – Kommunikation im Medizinwesen

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