Wichtige Information zur ECC-Fähigkeit Ihres eHBAs
Auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der EU (eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) hat die gematik entschieden, dass ab 2026 das ECC-Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) eingesetzt wird. Diese Maßnahme ist erforderlich, um den hohen Sicherheitsstandards der TI gerecht zu werden.
Mitte November 2025 hat die gematik die Frist für die Umstellung von RSA auf ECC im Hinblick auf den eHBA auf den 30. Juni 2026 verschoben. Für Ihren eHBA von der Telekom / T-Systems ist diese Verlängerung jedoch nicht maßgeblich:
Ihr Telekom / T-Systems eHBA ist spezifikationskonform bereits ECC-fähig und unterstützt ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich ECC-Zertifikate. Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Webseite der gematik.
Dies bedeutet für unsere Kunden:
Ihr Primärsystem (PVS, KIS, etc.) muss rechtzeitig bis 31.12.2025 ECC-fähig sein, damit weiterhin qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden können. Wenn Sie ab Januar eine Meldung zu einem ungültigen eHBA ECC-Zertifikat in Ihrem Primärsystem erhalten bzw. keine qualifzierte elektronische Signatur mehr ausstellen können, so liegt dies voraussichtlich daran, dass Ihr Primärsystem noch nicht ECC-fähig ist. Dies kann nur durch ein Software-Update Ihres Primärsystems (PVS, KIS, etc.) behoben werden.
Sollten Sie ein Update erhalten haben, aber dieses noch nicht eingespielt haben, so spielen Sie dieses jetzt unbedingt ein.
