Können die Kliniken und IT-Dienstleister das Wort Krankenhauszukunftsgesetz überhaupt noch hören?

Michael Waldbrenner: Als das Gesetz Ende 2020 auf die Startrampe geschoben wurde, waren wir mitten in der Corona-Krise. Jedem war klar, dass die Digitalisierung im Gesundheitssystem dramatisch beschleunigt werden muss. Ein besonders drastisches Beispiel war, dass in Gesundheitsämtern Texte von Faxen abgetippt werden mussten, damit diese digital verarbeiten werden können. In allen deutschen Krankenhäusern gibt es noch immer zahlreiche papierbasierte Abläufe. Das ist meilenweit weg von den digitalen Möglichkeiten, die es heutzutage gibt. Das ist aber keine neue Erkenntnis. Im Vergleich der digitalen Reifegrade des Gesundheitssystems hinken wir Europa und weltweit massiv hinterher. In Deutschland liegt der digitale Reifegrad auf der EMRAM-Skala von 1 bis 7 bei 2,3, in Europa hingegen bei 3,6.

Ist das KZHG und die damit verbundene Ausschüttung der enormen Summe von 4,3 Milliarden Euro der große Wurf im Krankenhausbereich?

Michael Waldbrenner: Das sehe ich nicht so. Es ist eher die Basis für eine Aufholjagd. Eher ein Sprint als ein Langstreckenlauf. Das macht es nicht einfacher. Auf allen Seiten – Krankenhäuser, Bund, Länder, IT-Dienstleister um nur einige zu nennen – bedarf es großer Anstrengungen, um in letzter Konsequenz die Patientinnen und Patienten besser versorgen zu können. Problematisch ist, dass bei weitem noch nicht alles klar ist.

Was zum Beispiel?

Michael Waldbrenner: Die Umsetzung der Malusregelungen zum Beispiel. Auch das deutsche Reifegradmodell kommt später als geplant und damit eigentlich zu spät. Gedacht war, dass das neue Reifegradmodell die Messlatte für die Kliniken ist. Die KHZG-Projekte sind allerdings bereits gestartet ohne das Details der Bewertung vorliegen. Die meisten Kliniken haben eine bunte Mischung der Fördertatbestände in ihren Ausschreibungen und Projekten. Wie das Zusammenspiel aller Bestandteile dieser Mischung auszusehen hat, so dass es keinen Malus gibt, müsste das Reifegradmodell vorgeben. Die Verspätung dieser Bewertungsmetrik erschwert den Kliniken die Projektumsetzung enorm.

Welche Herausforderungen haben die Anbieter von KHZG-förderfähigen Produkten und Lösungen in der Umsetzung?

Michael Waldbrenner: Zum Beispiel die Interoperabilität und die Isik-Schnittstellen. Hier müssen die zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Versionen umgesetzt werden, welche noch unbekannt sind. Dennoch muss eine Implementierung bereits erfolgen. Das bedeutet Mehraufwand – sowohl finanziell auch personell. Gleichzeitig muss aber alles den gängigen Prüfkriterien und Qualitätssicherungen standhalten, zum Beispiel der DSGVO oder den ISO-Normen. Die Kliniken beschweren sich, da dieser Puffer die Lösungen verteuert.
Eine weitere Herausforderung ist der Föderalismus dar. Die Cloud ist ein gutes oder besser gesagt ein schlechtes Beispiel. Deren Nutzung wird zum Beispiel in Bayern vom Landesdatenschutz immer noch als kritisch angesehen. Ein Gesetz fördert, eines verbietet die Cloud. Wie sollen Anwender und IT-Anbieter sich verhalten? Da ist die Politik gefordert. Cloud bedeutet natürlich nicht weniger Datensicherheit. Im Gegenteil. Software as a Service über sichere Collaboration-Plattformen aus der Cloud bieten Sicherheit und ein hohes Maß an Flexibilität für alle Beteiligten. Darüber hinaus kann die erforderliche Kapazität der Klinik angepasst werden und es wird räumlich gesprochen ‚Leerstand‘ vermieden.

Welche Fördertatbestände (FTB) aus dem KHZG wurden am häufigsten beantragt?

Michael Waldbrenner: Ganz klar vorne ist das Thema digitale Dokumentation, der FTB 3 mit mehr als 620 Anträgen Stand November 2021. Nummer 2 sind Patientenportale mit mehr als 430. Wenig nachgefragt wurden das Bettenversorgungsnachweissystem mit 15 Anträgen und die Umwidmungen Pandemiezimmer mit zwei (Quelle: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenhauszukunftsfonds/20211102Statistik_Krankenhauszukunftsfonds.pdf). Leider ist die Datenlage ein Flickenteppich, da nicht alle Bundesländer transparent bei der Übermittlung sind und nicht alle Länder Zahlen gemeldet haben.

Gibt es große Herausforderungen bei der Umsetzung?

Michael Waldbrenner: Es fehlen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl bei den Kliniken als auch bei den IT-Anbietern, da unter anderem die zeitliche und inhaltliche Umsetzung nicht planbar sind. Wollen alle unsere Kunden den gleichen Tatbestand zum gleichen Zeitpunkt umsetzen, wird das problematisch. Dies gilt für alle Beteiligten. Der Personalmarkt ist leergefegt.

Was erwarten Sie nach dem KHZG-Förderzeitraum, also ab 2024? Wie geht es dann weiter?

Michael Waldbrenner: Auf diese Frage kann niemand zum jetzigen Zeitpunkt eine seriöse Antwort geben. Es ist zum Beispiel noch nicht geklärt, wie die Anschlussfinanzierung für die installierten IT-Systeme aussieht. Und ein Wechsel eines Krankenhausinformationssystems, kurz KIS, wir dann noch schwieriger, weil es dann die Basis für fast alle Abläufe bildet.
Aber es gibt auch Chancen. Der digitale Datenbestand in den Kliniken wird ausgebaut, die Prozesse werden weiter automatisiert. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten.
Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein Baustein, die Versorgung in den Kliniken auf den aktuellen digitalen Standard zu heben. Zudem trägt es auch dazu bei, die längst überfällige digitale intersektorale Vernetzung von Kliniken, Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Physiotherapeuten und auch Krankenversicherungen zu beschleunigen. Allerdings muss die Umsetzung schnellstmöglich erfolgen und nach 2024 sinnvoll fortgesetzt werden. Dabei sind alle Beteiligten gefordert: Politik, Kliniken und IT-Dienstleister.

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