INTEGRIERTE DE-PAY ABRECHNUNG
Die Abrechnungsmethode De-Pay vereinfacht und beschleunigt die sonst komplexe und zeitintensive Rechnungsabwicklung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger deutlich. So haben beide Marktpartner mehr Kapazitäten, um sich noch intensiver um die Anliegen der Versicherten und die fachlich anspruchsvollen Fälle zu kümmern.
- Einfachere und schnellere Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen
- Minimierter bürokratischer Aufwand und Senkung von Kosten
- Liquiditätssteuerung durch transparenten digitalen Zahlungsablauf
- Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen
EINFACH, SCHNELL UND SICHER ABRECHNEN
De-Pay ergänzt auf Kostenträgerseite die Zentrale Healthcare Plattform ZHP.X3 für das Versorgungsmanagement um eine einfache, sichere und schnelle Versorgungsabrechnung. Das integrierte Abrechnungsverfahren arbeitet dazu nahtlos mit Leistungserbringer-Lösungen für Versorgungen zum Beispiel im Heilmittelbereich (LEOS Heilmittel) und für Fahrdienstleistungen (De-Touro) zusammen.
- Basierend auf dem etablierten X3-Standard tauscht De-Pay Zahlungsinformationen nahtlos mit bestehenden Buchungssystemen der Krankenkassen aus.
- Dazu stellt das System nach der Leistungserbringung automatisch die notwendigen Zahldatensätze für eine entsprechende Leistungsabrechnung zwischen den teilnehmenden Kostenträgern und Leistungserbringern bereit.
- Hierfür nutzt das System alle bereits vorgeprüften Informationen – vom eKV bis zur Kostenzusage –, die während der Antrags-, Genehmigungs- und Leistungsprozesse generiert wurden und dem Kostenträger elektronisch vorliegen.
- Unnötige Prüfungen von papierbasierten Unterlagen entfallen, sodass die Abwicklung in kürzester Zeit durchgeführt werden kann.
- Auch Patientenunterschriften, die erbrachte Leistungen beispielsweise im Heilmittel-, Hilfsmittel- und Fahrdienstleistungsbereich bestätigen, lassen sich digital erfassen.
UNSERE LÖSUNG – INTEGRIERTE DE-PAY ABRECHNUNG
EINFACHE UND SCHNELLE ABRECHUNGEN
De-Pay arbeitet nahtlos mit Leistungserbringer-Lösungen zusammen, tauscht Zahlungsinformationen mit den Krankenkassen aus und stellt automatisch Daten für die Leistungsabrechnung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern bereit.
MOBILE ANWENDUNG SCHAFFT TRANSPARENZ
Lieferbestätigungen spielen für Abrechnungen im Hilfsmittelbereich eine wichtige Rolle. Sie können von Leistungserbringern über die mobile App mobiLOG, die zu De-Pay gehört, ebenfalls ganz einfach elektronisch über Tablet-PCs übermittelt werden.
SICHER, RECHTSKONFORM UND ANERKANNT
De-Pay entspricht den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, den Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen der Sozialversicherung, den Regularien der umsatzsteuerlichen Gesetzgebung sowie alle weiteren Regelungen, insbesondere dem Datenschutz.